Kaufen statt geschenkt bekommen oder erben?
- Reiner Walter
Bei Unternehmensnachfolgen innerhalb der Familie, ist die Regel immer noch, dass Unternehmensanteile und ggf. Sachwerte, wie z. B. Immobilien, zunächst per Schenkung übertragen werden und der Rest vererbt wird. Das war auch in meiner Familie so. Meine beiden Geschwister und ich, haben zunächst kleinere Unternehmensanteile im Zuge einer vorweggenommenen Erbfolge übertragen bekommen. Den Rest hätten wir später zu gleichen Teilen geerbt.
Es kann aber sein, dass sich Geschwister nicht so einig sind, wie in meiner Familie. Nicht alle Kinder sind für eine Nachfolge gleich gut qualifiziert. Nicht alle wollen vielleicht auch die Führung eines Familienbetriebs übernehmen.
Oft stehen an dieser Stelle ganz andere Fragen im Raum.
Zum Beispiel die „Gerechtigkeitsfrage“: Kann ein Kind den wesentlichen Teil des Familienvermögens, nämlich das Unternehmen, bekommen, während die anderen Kinder so gut wie leer ausgehen?
Zum Beispiel die „Versorgungsfrage“: Kann das Unternehmen überhaupt kostenneutral übergeben werden oder braucht die abgebende Generation nicht einen finanziellen Ausgleich zur Absicherung ihrer Altersversorgung.
In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, dass Nachfolgerinnen oder Nachfolger das Unternehmen kaufen, statt es zu erben. Das schafft für alle Seiten Klarheit und Sicherheit, weil es die Frage klärt, wer zukünftig im Unternehmen die Richtung angibt. Geschwister und unterschiedliche Familienstämme werden so aus dem Unternehmen raus gehalten.
Allerdings zu dem Preis, dass die nachfolgende Generation mit entsprechenden Finanzierungskosten belastet wird. Das Unternehmen muss in diesen Fällen Zins und Tilgung erwirtschaften. Unternehmen, die vorher vielleicht schuldenfrei oder nur mäßig belastet waren, tragen plötzlich ein erhebliches finanzielles Risiko. Das Budget, das für den Firmenkauf eingesetzt wird, steht zudem nicht für notwendige Investitionen ins Unternehmen zur Verfügung. Für interne Nachfolgen wird diese Lösung daher selten gewählt.
Wenn es aber notwendig wird, so stehen auch internen Nachfolgerinnen und Nachfolgern die klassischen Gründungsfinanzierungen öffentlicher Förderbanken zur Verfügung. Egal ob nur Anteile oder das ganze Unternehmen erworben wird, Gründungsdarlehen greifen in beiden Fällen, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Um diese zu prüfen, sollten frühzeitig Gespräche mit Haus- und Förderbanken geführt werden.
Die GWS informiert Sie gerne über mögliche Fördermittel.
Wenn Sie Unterstützung im Nachfolgeprozess benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten vertraulich, unabhängig und kostenlos.
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