Erfolgreiche Unternehmensnachfolge – Teil 6 – Bewertungsverfahren

In dieser Reihe kurzer Artikel beschäftigen wir uns mit den notwendigen Schritten, die für eine erfolgreiche Unternehmensübertragung notwendig sind. In Teil 6 geht es um die Bewertung von Unternehmen und die Ermittlung von Kaufpreisen.

Wie bereits in einem anderen Artikel ausgeführt: es gibt nicht das allgemeingültige universelle Bewertungsverfahren! Dafür sind die Anlässe für Bewertungen sehr unterschiedlich und gleiches gilt für die zu bewertenden Unternehmen. Bei Unternehmen mit Betriebsaufspaltung ist es sinnvoll das Unternehmen und die Immobilie getrennt voneinander bewerten zu lassen.

Für den Verkauf von Unternehmen unterscheidet man zwischen Substanzwertverfahren und Ertragswertverfahren.

Substanzwertverfahren

Beim Substanzwertverfahren werden die vorhandenen Vermögenswerte des Unternehmens betrachtet. Dabei wird entweder von der Fortführung oder der Zerschlagung des Betriebs ausgegangen. Soll das Unternehmen fortgeführt werden, wird das Betriebsvermögen mit dem aktuellen Zeitwert berechnet. Dieser liegt in der Regel höher als der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert. Die Differenz zwischen Buchwert und Zeitwert ist dann die so genannte „Stille Reserve“.

Bei der Bewertung nach Substanzwertverfahren wird die Frage gestellt, was ein Existenzgründer aufwenden müsste, um ein betriebsbereites Unternehmen mit gleichwerter Ausstattung zu erhalten.

Bei der Bewertung unter Zerschlagungsgesichtspunkten würde nur die Werte angesetzt, die bei einer Versteigerung bzw. Verwertung der Maschinen und einem Ausverkauf des Warenlagers erzielbar wären.

Ertragswertverfahren

Ertragswertverfahren nutzen einen völlig anderen Ansatz. Diese Verfahren vernachlässigen die Vermögenswerte und konzentrieren sich voll auf die aktuellen und zukünftigen Erträge bzw. Überschüsse des Betriebs. Diesem Verfahren liegt der Gedanke zugrunde, dass ein Unternehmen langfristig nur dann überlebt, wenn entsprechende Erträge erwirtschaftet werden. Je mehr Erträge in der Zukunft zu erwarten sind, umso wertvoller ist das Unternehmen.

Ziel dieser Verfahren ist es, zu klären, welche Erträge in Zukunft erwartet werden können, ob sich der Kaufpreis aus den Erträgen finanzieren lässt und ab wann sich die Investition in das Unternehmen rechnet.

Da es gerade für kleine und mittlere Unternehmen schwierig ist, Orientierung in Bezug auf den Preis zu gewinnen, hat die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin einen Online-Rechner entwickelt, der Unternehmen eine erste Orientierung geben kann:

KMUrechner.de

Wir empfehlen aber grundsätzlich den eigenen Steuerberater frühzeitig in die Überlegungen zur Übertragung des Unternehmens und dementsprechend in die Kaufpreisermittlung mit einzubeziehen.

Wenn Sie Unterstützung im Nachfolgeprozess benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten vertraulich, unabhängig und kostenlos.

Meine Kontaktdaten

Reiner Walter

Tel.: 02352 – 927214
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