Tipps für Nachfolgende – Teil 4 – Vertraulichkeitserklärung

In dieser Reihe kurzer Artikel beschäftigen wir uns mit Tipps, die für Nachfolgende wichtig sind, speziell wenn es sich um eine externe Nachfolge handelt. In Teil 4 geht es um die Vertraulichkeitserklärung, die ggf. vor den ersten Gesprächen unterschrieben werden muss.
Vertraulichkeitserklärungen gehören zum Business und erst recht zur Unternehmensnachfolge. Ich musste als Berater diverse Male Vertraulichkeitserklärungen unterschreiben. Vor dem Erstgespräch mit Kunden als es um die Rahmenbedingungen des Unternehmens und eine Angebotsabgabe ging, im Rahmen meiner Coach- und Gutachter-Tätigkeit in einem Gründungswettbewerb, usw. Unternehmen müssen sich einfach absichern. Erst recht, wenn es um die Nachfolge geht.

Die Vertraulichkeitserklärung

Daher gehen Sie davon aus, dass Sie eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung abgeben müssen. Gehen Sie davon aus, dass diese mit einer Geldstrafe verbunden ist, sollten Sie gegen diese Vertraulichkeitserklärung verstoßen. Die GWS kann Ihnen entsprechende Muster zur Verfügung stellen.

Aus Sicht eines Unternehmens macht es einen guten Eindruck, wenn Sie als potenzieller Nachfolger von sich aus anbieten, eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben, bevor man sich zusammensetzt. Das zeugt von Professionalität und zeigt, dass Sie die Interessen des Unternehmens im Blick haben.

Erst wenn Sie eine Vertraulichkeitserklärung unterschrieben haben werden Sie erste ausführlichere und damit aussagekräftigere Informationen aus einem Unternehmen erhalten. Insbesondere wenn Sie in weiteren Schritten Zahlen aus einem Unternehmen haben möchten.

Wenn Sie Unterstützung im Nachfolgeprozess benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten vertraulich, unabhängig und kostenlos.

Meine Kontaktdaten

Reiner Walter

Tel.: 02352 – 927214
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