Tipps für Nachfolgende – Teil 4 – Vertraulichkeitserklärung
- Reiner Walter
Die Vertraulichkeitserklärung
Daher gehen Sie davon aus, dass Sie eine entsprechende Vertraulichkeitserklärung abgeben müssen. Gehen Sie davon aus, dass diese mit einer Geldstrafe verbunden ist, sollten Sie gegen diese Vertraulichkeitserklärung verstoßen. Die GWS kann Ihnen entsprechende Muster zur Verfügung stellen.
Aus Sicht eines Unternehmens macht es einen guten Eindruck, wenn Sie als potenzieller Nachfolger von sich aus anbieten, eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben, bevor man sich zusammensetzt. Das zeugt von Professionalität und zeigt, dass Sie die Interessen des Unternehmens im Blick haben.
Erst wenn Sie eine Vertraulichkeitserklärung unterschrieben haben werden Sie erste ausführlichere und damit aussagekräftigere Informationen aus einem Unternehmen erhalten. Insbesondere wenn Sie in weiteren Schritten Zahlen aus einem Unternehmen haben möchten.
Wenn Sie Unterstützung im Nachfolgeprozess benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten vertraulich, unabhängig und kostenlos.
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Reiner Walter
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